DIN EN 16351:2021 Edition
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Holzbauwerke – Brettsperrholz – Anforderungen
Published By | Publication Date | Number of Pages |
DIN | 2021-06 | 100 |
In diesem Dokument werden die Bestimmungen hinsichtlich der Leistungsmerkmale der folgenden Arten von Brettsperrholz festgelegt, die in Gebäuden und Brücken verwendet werden: — Typ 1: ebenes oder gekrümmtes Brettsperrholz, das nur Brettlagen, aber keine Universal-Keilzinken-verbindungen umfasst; — Typ 2: ebenes Brettsperrholz, das nur Brettlagen und Universal-Keilzinkenverbindungen umfasst; — Typ 3: ebenes Brettsperrholz, das Bretter und Holzwerkstofflagen, aber keine Universal-Keilzinken-verbindungen umfasst. Dieses Dokument gilt für alle drei Arten von Brettsperrholz: — das nach diesem Dokument hergestellt wurde, das folgende Bestimmungen festlegt: — Randbedingungen bei der Herstellung von Brettsperrholz; — Feuchtegehalt und Temperatur der zu verklebenden Bretter; — Herstellung von Keilzinkenverbindungen und Klebverbindungen zwischen Lagen; — das in der Nutzungsklasse 1 oder 2 nach EN 1995 11 angewendet wird; — das aus Pappel oder Nadelholzarten besteht, die in diesem Dokument aufgeführt sind; — das aus Lagen bestehen darf, die aus verschiedenen Holzarten hergestellt sind; — das mit Phenoplast und Aminoplast-Klebstoffen oder einem feuchtigkeitsvernetzenden Einkomponenten-Klebstoff auf Polyurethanbasis oder Emulsion-Polymer-Isocyanat-Klebstoffen vom Typ I nach der jeweiligen Norm verklebt ist; — das aus Brettlamellen mit Nennbreiten von 40 mm (einschließlich) bis 300 mm (einschließlich) besteht; — das aus mindestens drei rechtwinklig zueinander verklebten Lagen (mindestens zwei Lagen sind Brettlagen) besteht; — bei dem je nach Anzahl der Lagen aneinandergrenzende Lagen parallel zur Faser verklebt werden dürfen; — das aus Lagen aus Vollholz (Bretter oder Bohlen, im Folgenden als Bretter bezeichnet) besteht, das entsprechend EN 14081 1 nach Festigkeit sortiert ist; — das aus Brettlagen mit Nenndicken von 6 mm (einschließlich) bis 47 mm (einschließlich) besteht; — das aus Brettlagen mit oder ohne Schmalseitenverklebung besteht; — das Gesamt-Nenndicken von bis zu 500 mm hat. Zusätzliche Bestimmungen dieses Dokuments gelten für ebenes Brettsperrholz, das nur Brettlagen und Universal-Keilzinkenverbindungen (Typ 2) enthält: — das aus Brettsperrholzstücken mit gleichem Querschnitt und Aufbau besteht; — das aus Brettsperrholzstücken mit Querschnitts-Nenndicken von 51 mm (einschließlich) bis 345 mm (einschließlich) besteht, wobei die Mindest-Nenndicken der äußeren Lagen mindestens 17 mm (einschließlich) betragen; — das aus Brettsperrholzstücken besteht, die ausschließlich Brettlagen enthalten; — das aus ebenen Brettsperrholzstücken besteht; — mit parallelen x-Achsen der verbundenen Bauteile; — das große Keilzinkenverbindungen mit einer Keilzinkenlänge von mindestens 45 mm enthält, wobei die Keilzinken an den beiden Schmalseiten der Komponenten sichtbar sind; — das große Keilzinkenverbindungen enthält, die mit Phenoplast oder Aminoplast-Klebstoffen oder einem feuchtigkeitsvernetzenden Einkomponenten-Klebstoff auf Polyurethanbasis vom Typ I nach der jeweiligen Norm verklebt sind. Zusätzliche Bestimmungen dieses Dokuments gelten für ebenes Brettsperrholz, das Bretter und Holzwerk-stofflagen, aber keine Universal-Keilzinkenverbindungen (Typ 3) enthält: — das aus den in diesem Dokument festgelegten Holzwerkstoffen für tragende Zwecke besteht; — das aus einer Platte je Lage besteht und; — mit Dicken zwischen 6 mm (einschließlich) und 45 mm (einschließlich). Dieses Dokument gilt für Brettsperrholz, das unbehandelt ist oder gegen biologischen Befall behandelt wurde. Dieses Dokument gilt nicht für: — mit Feuerschutzmittel behandeltes Brettsperrholz; — Brettsperrholz, das aus Altholz oder aus Holzwerkstoffen besteht, die Altholz enthalten. Darüber hinaus legt die Norm auch Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Brettsperrholz fest.*Inhaltsverzeichnis